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Trauung - Gottes Segen für ein gemeinsames Leben

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Herzlichen Glückwunsch zu der Entscheidung, dass Sie heiraten wollen! Wir freuen uns, dass Sie dies auch in einem Gottesdienst begehen möchten. Wenn Sie vor dem Traualtar stehen, werden Sie im Standesamt schon einmal „Ja“ gesagt haben. In der Kirche steht deshalb neben der Bekräftigung des Jawortes die Bitte um Gottes Segen für Ihre Ehe im Mittelpunkt. Wer bei der Eheschließung um Gottes Segen bittet, kann gewiss sein, dass die Liebe ihren Grund in Gott hat. Gott trägt die Ehe und die beiden Partner in guten und in schweren Zeiten.

Der Gottesdienst erfolgt im Rahmen der Ordnung unserer Landeskirche. Dabei ergeben sich auch Möglichkeiten individueller Ausgestaltung, die Sie gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin im Traugespräch besprechen. Hier wird auch geklärt, ob und in welcher Weise Familienangehörige oder Freunde am Gottesdienst mitwirken, z. B. in Form von musikalischen Beiträgen, dem Sprechen von Fürbitten o.ä.

 

Häufig gestellte Fragen:

 

Wo melden wir die Trauung an?

Für die Anmeldung einer Trauung wenden Sie Sich bitte an das Gemeindebüro oder Pfarrerin Kutscher-Döring oder Pfarrer Albers. Wir bitten Sie, den Termin der kirchlichen Trauung gleich zu Beginn Ihrer Hochzeitsvorbereitungen zu vereinbaren. Es wäre ärgerlich, wenn an Ihrem Wunschtermin die Kirche bereits anderweitig in Betrieb ist oder Pfarrerin und Pfarrer verhindert sind.

 

Können wir uns kirchlich trauen lassen, wenn wir nicht beide evangelisch sind?

Wenn einer der beiden Brautläute evangelisch ist, kann eine evangelische Trauung stattfinden unabhängig von der Konfessions- oder Religionszugehörigkeit des Partners. Unter Umständen kann auch eine „ökumenische“ Trauung gefeiert werden. Dabei handelt es sich um eine evangelische Trauung in der evangelischen Kirche mit Beteiligung eines katholischen Geistlichen. Alternativ kann eine katholische Trauung in der katholischen Kirche unter Beteiligung eines evangelischen Geistlichen stattfinden. Wenn keiner der beiden Partner der evangelischen Kirche angehört, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.

 

Wir sind schwul / lesbisch. Können wir uns trauen lassen?

Selbstverständlich! Seit 2002 gibt es in unserer Landeskirche die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Mittlerweile ist diese Segenshaltung der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Es gibt keinen Unterschied im Ablauf der Traugottesdienste.

 

Wir finden wir einen Trauspruch?

Ein Trauspruch in einem evangelischen Gottesdienst ist Grundlage der Traupredigt und entstammt aus der Bibel. Er begleitet das Paar durch das Eheleben. Eine Auswahl an Trausprüchen finden Sie auf der Seite www.trauspruch.de . Pfarrerin Kutscher-Döring und Pfarrer Albers beraten Sie gerne bei der Auswahl und geben Hinweise auf weitere Sprüche aus der Bibel.

 

Was kostet die Trauung?

Die Trauung kostet nichts. Am Ausgang erbitten wir aber eine Kollekte, deren Zweck Sie im Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin vereinbaren.

 

Wo können wir heiraten?

Als Mitglieder der Ev. Kirchengemeinden Bleidenstadt oder Born-Watzhahn stehen Ihnen drei Kirchen zur Auswahl: Die große Kirche St. Peter auf dem Berg in Bleidenstadt, die barocke Dorfkirche in Born oder der kleine Kirchraum St. Andreas in Seitzenhahn. Wenn Sie in einer anderen Kirche der näheren Umgebung heiraten möchten, bedarf es der Absprache mit der dortigen Kirchengemeinde.

 

Können wir in einer der Kirchen heiraten, wenn wir nicht Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Bleidenstadt oder Born-Watzhahn sind?

Das ist grundsätzlich möglich. Wir bitten Sie in diesem Fall um eine moderate Nutzungsentschädigung. Küster und Organist werden von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt. Den Pfarrer oder die Pfarrerin bringen Sie aus Ihrer Heimatgemeinde mit. Bitte wenden Sie Sich in diesem Fall an das Gemeindebüro.

 

Dürfen wir Foto- und Filmaufnahmen machen?

Gerne dürfen Sie diesen für Sie wichtigen Moment in Ihrem Leben auch fotografisch und filmisch festhalten. Wir bitten Sie, einen Fotografen (professionell oder aus der Verwandtschaft / Bekanntschaft) zu bestimmen, der für Foto- und Filmaufnahmen zuständig ist. Er soll sich vor dem Gottesdienst mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin in Verbindung setzen, um zu klären, wo er sich während des Gottesdienstes positionieren kann. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Gottesdienst mit einem heiligen Geschehen handelt, in dem zu aufdringliche Aufnahmen die Atmosphäre erheblich stören können.

 

Blumen, Reis etc.

Den Blumenschmuck für Altar und ggf. Bänke besorgen Sie bei einem von Ihnen gewünschten Floristen. Der Altarschmuck bleibt für den folgenden Sonntagsgottesdienst in der Kirche. Weiteren Blumenschmuck dürfen Sie zur weiteren Verwendung mitnehmen.

In und vor der Kirche darf kein Reis gestreut werden. Wir bitten Sie auch darum, auf das Streuen echter Blüten in der Kirche zu verzichten, da dies mit erheblichen Reinigungsarbeiten verbunden ist.

 

 

 

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