Mitgliedschaft in der Kirche - Glaube braucht Gemeinschaft
Glauben kann man nicht allein. Glauben braucht Gemeinschaft. Deshalb gibt es die Kirche. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Arbeit der evangelischen Kirche durch Ihre Mitgliedschaft und durch Ihre Kirchensteuer unterstützen.
Vielleicht haben Sie aus dem einen oder anderen Grund vor einiger Zeit beschlossen, aus der Kirche auszutreten. Wir freuen uns, wenn Sie darüber nachdenken, diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Mit einem Wiedereintritt gehören Sie zu einer Gemeinschaft von Christen und Christinnen, die im Gottesdienst zusammenkommen, sich in zahlreichen kirchlichen Gruppen engagieren und davon überzeugt sind, dass Gott eine Rolle spielt in der Welt und im eigenen Leben.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich wieder in die Kirche eintreten?
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Pfarrerin Kutscher-Döring oder Pfarrer Albers. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung mit. Nach dem Gespräch können Sie im Rahmen eines Gottesdienstes wieder in die Kirche aufgenommen werden. Auf Wunsch kann die Aufnahme auch im privaten Rahmen erfolgen.
Muss ich noch einmal getauft werden?
Nein, durch Ihren Austritt hat die Taufe ihre Gültigkeit nicht verloren.
Ich möchte aus einer anderen Kirche übertreten.
Wenn Sie aus einer anderen Kirche übertreten wollen, müssen Sie zuerst aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft austreten. Dann können Sie in die evangelische Kirche eintreten.
Welche Rechte und Pflichten habe ich Kirchenmitglied?
Als Kirchenmitglied können Sie das Patenamt übernehmen und kirchlich heiraten. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl des Kirchenvorstands, können an Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen und haben das Recht auf eine kirchliche Bestattung. Zur Unterstützung der kirchlichen Arbeit bezahlen Sie Kirchensteuer in Höhe von neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer.
Kann ich in die Kirche eintreten, wenn ich als Kind nicht getauft wurde?
In diesem Fall können Sie nur durch die Taufe in die Kirche eintreten.
Ich bin Mitglied der Kirche, erhalte aber keinen Gemeindebrief und keine kirchlichen Benachrichtigungen.
Bitte wenden Sie Sich an das Gemeindebüro. Dort können wir Ihnen weiterhelfen.